Der Tourismus kann in Österreich auf eine lange Tradition zurückblicken. Aufbauend aufdiese Tradition wurden einzelne Regionen schon sehr früh mit Seilbahnen erschlossen.

Seit jeher besteht das Bemühen der Seilbahnwirtschaft, dass die Errichtung und der Betrieb von Seilbahnen, Pistenanlagen und Beschneiungsanlagen unter möglichster Schonung der gesamten Umwelt, unter Berücksichtigung des Standes der Technik und unter strikter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, welche bekannterweise äußerst strenge Regelungen darstellen, erfolgen.
Pistenböden sind zum überwiegenden Teil Naturgebilde; nur ein Teil besteht aus Planien. Planieböden sind unspezifische Gebilde, während die Naturböden ein an gegebenen Orten unverwechselbares, vor Ort zu Ort aber wechselndes Gepräge aufweisen.
Es ist das Bestreben der Seilbahnwirtschaft, diese Naturböden so weit als möglich zu erhalten und im Bereich von Planien durch entsprechenden Rekultivierungsmaßnahmen möglichst nahe an den Naturzustand heranzukommen.
Im Zuge jeder Erschließungsmaßnahme - unabhängig davon, ob es sich um eine Modernisierung oder eine Neuerrichtung handelt - werden vor Realisierung die Rahmenbedingungen bezüglich ökologischer und ökonomischer Auswirkungen, der rechtlichen Voraussetzungen (Wasserrecht, Forstrecht, Seilbahngesetz, Gewerberecht, Umweltverträglichkeitsgesetz und landesgesetzliche Bestimmungen wie das Agrarrecht, Naturschutzrecht, Baurecht und die Raumordnung) und der öffentlichen Interessen gesamtheitlich geprüft.

Besondere Bedeutung haben dabei die standörtlichen, regionalen und überregionalen Interessen.

Erst nach Vorliegen eines positiven Ergebnisses des Beurteilungsverfahrens wird ein Projekt vom Seilbahnunternehmen einer technischen Realisierung zugeführt.
Die wesentliche Vorgabe dieser Verfahren ist jene, dass Seilbahnen und Schipisten die Landeskultur, die Tier- und Pflanzenwelt und die Sicherheit und Gesundheit von Menschen nicht nachteilig beeinflussen dürfen. Seilbahnbauten selbst müssen dem "Stand der Technik" (modernste verfügbare Technik) entsprechen.

Seilbahnen und Tourismuseinrichtungen tragen bis in die entlegensten Täler und im Hochgebirge wesentlich zur Belebung und positiven wirtschaftlichen Entwicklung bei. Sie schaffen und sichern vor allem in jenen Regionen wichtige Arbeitsplätze, die vom leichter zugängigen Arbeitsmarkt in Städten und Ballungszentren und mit guter infrastruktureller Erschließung weit abgeschieden sind.

Durch laufende Investitionen in Verbesserungen und Modernisierungen werden Arbeitsplätze geschaffen, und die Wirtschaftlichkeit der Anlagen, welche auch die Attraktivität der Erschließungsgebiete erhöhen, wird gesteigert.

Dieser Einsatz modernster Technik, die Komfortverbesserung bei den Aufstiegshilfen und die Schaffung von durch Naturnähe und Anpassung an die Landschaft gekennzeichneten Schipisten und Wanderwegen tragen zur nachhaltigen und sinnvollen Nutzung der Tourismusregionen wesentlich bei. Für die durch Aufstiegshilfen und Schipisten betroffenen Grundeigentümer stellen die Pachten, die von der Seilbahnwirtschaft geleistet werden, eine erhebliche Einnahmequelle dar.

Die österreichische Seilbahnwirtschaft beschäftigt sich schon lange mit dem Thema Klimawandel und hat bereits in den frühen Achtzigern nicht nur reagiert, sondern auch agiert und die Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Investitionsentscheidungen in Beschneiungsanlagen erkannt.

Die hohen Investitionen haben sich gerade in der vergangenen Saison bezahlt gemacht.
Um die Belastung der gesamten Umwelt möglichst gering zu halten, ist jeder einzelne Benutzer - sowohl die Wintersportler als auch die Wandertouristen im Sommer - gefordert, einen Beitrag zu leisten. Hier sind die Seilbahnbetriebe aber auch die Nutzer von solchen Anlagen zu nennen.

Schon aus Sicherheitsgründen sollte weder beim Schifahren noch beim Wandern der markierte Bereich verlassen werden. Das Befahren von Waldflächen im Nahbereich von Pisten sowie von Jungwäldern ist generell verboten. Dieses Verbot schützt junge Bäumchen vor Beschädigungen und fördert die notwendige Verjüngung der Wälder.

Das Verlassen von markierten Bereichen - sowohl im Sommer als auch im Winter - bringt massive Störungen für das Wild. Vor allem im Winter hat dies fatale Folgen. Durch den Stress brauchen die Tiere in ihrem Fluchtverhalten wesentlich mehr Energie, als ihnen das Nahrungsangebot liefert. Dies kann neben einer starken Steigerung der Verbiss- und Schälschäden bis zum Tod der Tiere führen.

Eine große Belastung sowohl für die Wälder als auch für das Grundwasser geht vom Straßenverkehr aus. Durch die verkehrstechnische Erschließung besteht ein erhöhtes Risikopotenzial einerseits durch Luftschadstoffe, die als
waldschädigend anzusehen sind, und andererseits durch Mineralöle, welche von Kraftfahrzeugen über Tropfverluste oder Unfälle in den Untergrund und in weiterer Folge in das Grundwasser gelangen.

Aus diesen Gründen sollten Umweltbewusste im Urlaubsgebiet möglichst auf das Auto verzichten und so weit als möglich auf das Angebot der Seilbahnen zurückgreifen.

Nachhaltigkeit bedeutet, dass auch bei Nutzung eines regenerierbaren natürlichen Systems dieses in seinen wesentlichen Eigenschaften erhalten bleibt. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Entwicklung ausgeschlossen ist. Im Gegenteil stellt die von den Vereinten Nationen eingesetzte Weltkommission für Umwelt und Entwicklung Folgendes fest:

"Entwicklung zukunftsfähig zu machen, heißt, dass die gegenwärtige Generation ihre Bedürfnisse befriedigt, ohne die Fähigkeit der zukünftigen Generation zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können."
Im Sinne dieser Definition betrachtet die Seilbahnwirtschaft es als zentrale Aufgabe, die sparsame Nutzung der vorhandenen Ressourcen aktiv zu leben.

Durch umsichtige Nutzung aller Ressourcen, seien es die Landschaft als Gesamtes, der Wald oder das Wasser, soll gewährleistet werden, dass auch zukünftige Generationen von Touristen und Touristikern eine gesunde und reizvolle Landschaft und intakte Infrastruktur vorfinden.

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